Wiedenhoff und Klatt - Steuerberater

Anlagenbuchhaltung

Wer als Unternehmer Vermögensgegenstände anschafft, die für einen längeren Zeitraum genutzt werden, braucht die Anlagenbuchhaltung. Sie ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung, der KLR. In der Anlagenbuchhaltung werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfasst, also zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Büroeinrichtungen. Das kann selbst in einem kleineren Betrieb schnell unübersichtlich werden - und viel Zeit in der Buchhaltung kosten wenn alle Bedingungen der ordentlichen Buchführung eingehalten werden.

Denn für alle diese Gegenstände werden in der Buchhaltung Konten angelegt, die entsprechend zuzuordnen sind - alle Lastwagen einer Spedition kommen beispielsweise auf ein Konto mit dem Namen „LKW-Flotte", alle Sägen oder Fräsen einer Tischlerei vielleicht auf das Konto „Maschinenpark”. Für jedes Gerät, Fahrzeug oder anderen Vermögensgegenstand wird eine Anlagenkarte geführt. Darauf sind Anschaffungsdatum und Anschaffungspreis, Nutzungsdauer und Inspektionen vermerkt. Mit diesen Karten wird die Anlagekartei gebildet. Früher war das ein Holzkasten mit Pappkärtchen, heute ist es eine umfangreiche elektronische Datei.

Unser Team übernimmt die zeitfressende Anlagenbuchhaltung für Sie. Schnell, umfassend und umsichtig erledigen wir alle Buchungen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wichtig ist: Den Erfolg Ihres Unternehmens!

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